Fördermöglichkeiten

 

KfW-Förderung mit dem Programm "Altersgerecht Umbauen"

Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ fördert alle Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und das Wohnen angenehmer machen. Hierunter fallen insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Änderung der Raumaufteilung des Bades
  • Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Duschsitze
  • Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Wachtisch und Badewanne)

Das Besondere dabei ist, dass die Förderung sogar unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung (z. B. Behinderungen) der Nutzer ist. Dabei können unterschiedliche Förderbausteine gewählt und miteinander kombiniert werden.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, erfahren Sie hier mehr dazu.

Welche Voraussetzungen zu beachten sind und wie auch Sie in den Genuss der Förderung kommen, haben wir nachfolgend zusammengefasst. Laden Sie sich hierzu einfach das VDS Merkblatt zur KfW-Zuschussförderung herunter.

 

Zuschüsse der Pflegekassen

Auch die Pflegekassen gewähren einen Beitrag für das barrierefreie Umbauen. Antragsberechtigt sind Pflegebedürftige ab Pflegestufe 1. Diese können bei der Pflegekasse einen Antrag zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds stellen. Die gesetzliche Grundlage ist durch § 40 Abs. 4 SGB XI geregelt. Ziel ist es, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen und somit die Abhängigkeit zu verringern.

Die Voraussetzungen für eine Genehmigung sowie die Aktualität der dargestellten Förderprogramme und die Rahmenbedingungen sind bei den zuständigen Stellen zu erfragen. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Förderkompass

Laden Sie hier unseren aktuellen Förderkompass 2020 herunter.